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Veröffentlicht durch |
Meyer, #T+H 076, T+H 076, pp.334 |
Quellen-Kennung |
S17228 |
Text |
Nr. 76 Testament 3. Febr. 1810
Erblasser: Röbe Reincken, Köter, Nordenholz
Bestimmungen:
1.) Als Grunderbe der Köterei wird eingesetzt:
Heinrich Andreas Reinken.
(nicht der jüngste Sohn Röbe Reincken, wegen ungehorsam)
2.) Die älteste Tochter Marie, verheiratet mit Joh. Harm Gödeken,Steinkimmen, Ksp. Ganderkesee, erhält zu den bereits ausgezahltenBrautschatz von 150 Rthlr. noch 50 Rthlr. dazu.
3.) Die 2. Tochter Anne Lisabeth, verheiratet mit Egbert Schnier,Neustadt-Kirchkimmen, Ksp. Ganderkesee, erhält zu der bereitsausgezahlten Aussteuer von 100 Rthlr. außerdem noch 100 Rthlr.
4.) Der jüngste Sohn Röbe Reincken erhält von dem Grunderben, solange erauf der Stelle arbeitet, jährlich 20 Rthlr. Außerdem sollen für ihn 2Scheffelsaat Land bestellt werden. Zur Aussteuer erhält
er 300 Rthlr. und Ehrenkleid.
5.) Die jüngste Tochter Gesche Margarete Reincken erhält aus derStelle alle 2 Jahre ein Sonntagskleid. Für sie wird jährlich 1Scheffel Hanfsamen ausgesät.
Zu ihrer Aussteuer erhält sie 200 Rthlr und einen Brautwagen. Bis zuihrer Verheiratung hat sie Asylrecht auf der Hofstelle.
Zeugen: J. W. A. Langreuter, P
Röbe Reinken, Johann Kreye,
Claus Wever, Joh. Wachtendorf,
Joh. Hinr. Sandersfeldt, Hinrich Jordans,
Gerdt Kähler, Dierk Petershagen. |
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